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StaRUG und Eigenverwaltung: Moderne Sanierungswege für KMU ohne klassische Insolvenz

10.3.2026

Früher gab es für Unternehmen in der Krise nur zwei Optionen: irgendwie durchkommen oder Insolvenz. Seit 2021 bietet das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz) einen dritten Weg — und verändert die Restrukturierung grundlegend.

Das StaRUG im Überblick

Das StaRUG ermöglicht eine Sanierung ohne Insolvenz. Das Unternehmen bleibt handlungsfähig, Verträge bleiben bestehen und die Öffentlichkeit erfährt in der Regel nichts.

Voraussetzungen

  • Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) — noch nicht eingetreten
  • Sanierungsfähigkeit — es muss realistisch sein, das Unternehmen zu retten
  • Restrukturierungsplan mit konkreten Maßnahmen

Was das StaRUG kann

  • Forderungen von Gläubigern reduzieren (mit Zustimmung der Mehrheit)
  • Vertragliche Verpflichtungen anpassen
  • Vollstreckungen stoppen (Stabilisierungsanordnung)
  • Neue Finanzierung vorrangig sichern

Der Restrukturierungsplan

Kernstück des StaRUG ist der Restrukturierungsplan:

  1. Darstellender Teil: Beschreibung der Krisensituation, Ursachenanalyse, Sanierungskonzept
  2. Gestaltender Teil: Konkrete Eingriffe in Gläubigerrechte (Forderungsverzicht, Stundung, Umwandlung)
  3. Plangruppenbildung: Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt, jede Gruppe stimmt separat ab
  4. Abstimmung: 75 % Zustimmung in jeder Gruppe erforderlich

StaRUG vs. klassische Insolvenz

MerkmalStaRUGInsolvenz
ÖffentlichkeitVertraulich möglichÖffentlich bekannt
GeschäftsführungBleibt im AmtInsolvenzverwalter übernimmt (Regelfall)
VerträgeBleiben bestehenWahlrecht des Verwalters
StigmaGeringHoch
KostenBerater + RestrukturierungsbeauftragterVerwaltergebühren + Gerichtskosten
VoraussetzungDrohende ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit/Überschuldung

Eigenverwaltung als Alternative

Wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist, gibt es die Insolvenz in Eigenverwaltung (§ 270 InsO):

  • Geschäftsführer bleibt am Steuer
  • Sachwalter (statt Insolvenzverwalter) überwacht
  • Insolvenzgeld sichert Gehälter für 3 Monate
  • Restrukturierung unter Insolvenzschutz

Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO)

Noch besser: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann ein Schutzschirmverfahren beantragt werden — 3 Monate Zeit für einen Sanierungsplan, bei voller Eigenverwaltung.

Praxisbeispiel eines KMU

Ein mittelständischer Zulieferer mit 8 Mio. € Umsatz und chronischem Liquiditätsengpass:

  • Problem: Hauptkunde hat Zahlungsziel auf 90 Tage verlängert, 2 Monate Runway verbleibend
  • Lösung: StaRUG-Restrukturierungsplan — Bankverbindlichkeiten gestundet, Factoring eingeführt, Working Capital optimiert
  • Ergebnis: Sanierung in 6 Monaten abgeschlossen, ohne dass Kunden oder die Öffentlichkeit es erfuhren

Kosten und Zeitrahmen

  • Beratungskosten: 30.000–100.000 € (abhängig von Komplexität)
  • Restrukturierungsbeauftragter: Gerichtskosten + Honorar
  • Zeitrahmen: 3–9 Monate typisch

Wann welchen Weg wählen?

  • Außergerichtlich: Wenn wenige Gläubiger und kooperativ
  • StaRUG: Wenn Gläubigermehrheit zustimmt, aber einzelne blockieren
  • Eigenverwaltung: Wenn Zahlungsunfähigkeit eingetreten, aber Sanierung realistisch
  • Regelinsolvenz: Wenn Sanierung unrealistisch oder Vertrauen verloren

Fazit

Das StaRUG hat die Sanierungslandschaft für KMU grundlegend verbessert. Nutzen Sie die Möglichkeiten frühzeitig — je eher Sie handeln, desto mehr Optionen haben Sie. Kombinieren Sie die rechtlichen Instrumente mit einer operativen Restrukturierung und einer soliden Cashflow-Prognose für den Weg aus der Krise.

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