StaRUG und Eigenverwaltung: Moderne Sanierungswege für KMU ohne klassische Insolvenz
10.3.2026
Früher gab es für Unternehmen in der Krise nur zwei Optionen: irgendwie durchkommen oder Insolvenz. Seit 2021 bietet das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmengesetz) einen dritten Weg — und verändert die Restrukturierung grundlegend.
Das StaRUG im Überblick
Das StaRUG ermöglicht eine Sanierung ohne Insolvenz. Das Unternehmen bleibt handlungsfähig, Verträge bleiben bestehen und die Öffentlichkeit erfährt in der Regel nichts.
Voraussetzungen
- Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) — noch nicht eingetreten
- Sanierungsfähigkeit — es muss realistisch sein, das Unternehmen zu retten
- Restrukturierungsplan mit konkreten Maßnahmen
Was das StaRUG kann
- Forderungen von Gläubigern reduzieren (mit Zustimmung der Mehrheit)
- Vertragliche Verpflichtungen anpassen
- Vollstreckungen stoppen (Stabilisierungsanordnung)
- Neue Finanzierung vorrangig sichern
Der Restrukturierungsplan
Kernstück des StaRUG ist der Restrukturierungsplan:
- Darstellender Teil: Beschreibung der Krisensituation, Ursachenanalyse, Sanierungskonzept
- Gestaltender Teil: Konkrete Eingriffe in Gläubigerrechte (Forderungsverzicht, Stundung, Umwandlung)
- Plangruppenbildung: Gläubiger werden in Gruppen eingeteilt, jede Gruppe stimmt separat ab
- Abstimmung: 75 % Zustimmung in jeder Gruppe erforderlich
StaRUG vs. klassische Insolvenz
| Merkmal | StaRUG | Insolvenz |
|---|---|---|
| Öffentlichkeit | Vertraulich möglich | Öffentlich bekannt |
| Geschäftsführung | Bleibt im Amt | Insolvenzverwalter übernimmt (Regelfall) |
| Verträge | Bleiben bestehen | Wahlrecht des Verwalters |
| Stigma | Gering | Hoch |
| Kosten | Berater + Restrukturierungsbeauftragter | Verwaltergebühren + Gerichtskosten |
| Voraussetzung | Drohende Zahlungsunfähigkeit | Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung |
Eigenverwaltung als Alternative
Wenn die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist, gibt es die Insolvenz in Eigenverwaltung (§ 270 InsO):
- Geschäftsführer bleibt am Steuer
- Sachwalter (statt Insolvenzverwalter) überwacht
- Insolvenzgeld sichert Gehälter für 3 Monate
- Restrukturierung unter Insolvenzschutz
Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO)
Noch besser: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann ein Schutzschirmverfahren beantragt werden — 3 Monate Zeit für einen Sanierungsplan, bei voller Eigenverwaltung.
Praxisbeispiel eines KMU
Ein mittelständischer Zulieferer mit 8 Mio. € Umsatz und chronischem Liquiditätsengpass:
- Problem: Hauptkunde hat Zahlungsziel auf 90 Tage verlängert, 2 Monate Runway verbleibend
- Lösung: StaRUG-Restrukturierungsplan — Bankverbindlichkeiten gestundet, Factoring eingeführt, Working Capital optimiert
- Ergebnis: Sanierung in 6 Monaten abgeschlossen, ohne dass Kunden oder die Öffentlichkeit es erfuhren
Kosten und Zeitrahmen
- Beratungskosten: 30.000–100.000 € (abhängig von Komplexität)
- Restrukturierungsbeauftragter: Gerichtskosten + Honorar
- Zeitrahmen: 3–9 Monate typisch
Wann welchen Weg wählen?
- Außergerichtlich: Wenn wenige Gläubiger und kooperativ
- StaRUG: Wenn Gläubigermehrheit zustimmt, aber einzelne blockieren
- Eigenverwaltung: Wenn Zahlungsunfähigkeit eingetreten, aber Sanierung realistisch
- Regelinsolvenz: Wenn Sanierung unrealistisch oder Vertrauen verloren
Fazit
Das StaRUG hat die Sanierungslandschaft für KMU grundlegend verbessert. Nutzen Sie die Möglichkeiten frühzeitig — je eher Sie handeln, desto mehr Optionen haben Sie. Kombinieren Sie die rechtlichen Instrumente mit einer operativen Restrukturierung und einer soliden Cashflow-Prognose für den Weg aus der Krise.